Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 22.3.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungsantrag die Vertretung der Grünen Alten im Kreisvorstand |
Antragsteller*in: | Anita Hoffmann (Grüne Alte) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.03.2025, 11:33 |
A11: Satzungsänderungsantrag die Vertretung der Grünen Alten im Kreisvorstand von Bündnis 90/ Die Grünen Mönchengladbach
Antragstext
Ursprüngliche Fassung
§ 7 Kreisvorstand (KrVo)
(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen und der/dem Kassierer/in
und vier Beisitzer*innen. Zusätzlich ist ein Platz im Vorstand mit einem
Mitglied der Grünen Jugend Mönchengladbach zu besetzen. Diese Person wird
ausschließlich durch die Grüne Jugend gewählt. Zusätzlich wird ein Platz im
Vorstand mit einem Mitglied der Grünen Alten Mönchengladbach besetzt. Dieser
Platz wird durch die Mitgliederversammlung gewählt, auf Vorschlag der Grünen
Alten. Sprecher*innen und Kassierer*in vertreten den Kreisverband im Sinne des §
26 Abs. 2 BGB. (Geschäftsführender Kreisvorstand)
Änderungsvorschlag
§ 7 Kreisvorstand (KrVo)
(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen und der/dem Kassierer/in
und vier Beisitzer*innen. Zusätzlich ist ein Platz im Vorstand mit einem
Mitglied der Grünen Jugend Mönchengladbach zu besetzen. Diese Person wird
ausschließlich durch die Grüne Jugend gewählt. Zusätzlich wird ein Platz im
Vorstand mit einem Mitglied der Grünen Alten Mönchengladbach besetzt. Dafür
werden eine ordentliche Vertretung und eine Stellvertretung gewählt. Das
Stimmrecht der Grünen Alten im Vorstand des Kreisverbands obliegt grundsätzlich
der ordentlichen Vertretung und wird auf dessen Erklärung auf die
Stellvertretung übertragen. Darüber ist der Gesamtvorstand zu informieren.
Dieser Platz wird durch die Mitgliederversammlung gewählt, auf Vorschlag der
Grünen Alten. Sprecher*innen und Kassierer*in vertreten den Kreisverband im
Sinne des § 26 Abs. 2 BGB. (Geschäftsführender Kreisvorstand)
Begründung
erfolgt mündlich.
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