Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 22.3.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 1.4. Verabschiedung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 15.3.2025 |
Antragsteller*in: | KV Mönchengladbach Ulla Brombeis (Bündnis 90/Die Grünen KV Mönchengladbach) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.03.2025, 09:30 |
A10: Protokoll der Mitgliederversammlung am Samstag, 15.3.2025 von 10-18 Uhr
Antragstext
Protokoll der Mitgliederversammlung am Samstag, 15.3.2025 von 10-18 Uhr
in der Aula des Gymnasiums an der Gartenstraße, Gartenstraße 154, 41236
Mönchengladbach Zugang über den Schulhof (Seminarstraße)
Protokoll der Mitgliederversammlung am Samstag, 15.3.2025 von 10-18 Uhr
in der Aula des Gymnasiums an der Gartenstraße, Gartenstraße 154, 41236
Mönchengladbach Zugang über den Schulhof (Seminarstraße)
Beginn 10 Uhr Ende: 17.15 Uhr
51 Anwesende Mitglieder, davon 50 Stimmberechtigte
Zu TOP 1 Formalia
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
Friedhlem Birth begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
- Feststellen der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Einladung
Friedhlem Birth stellt die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Ladung
fest.
- Wahl der Versammlungsleitung und Wahl des/der
Sitzungsprotokollanten/in
- Wahl der Versammlungsleitung und Wahl des/der
Friedhlem Birth wird zum Versammlungsleiter, Lena Zingsheim-Zobel, Niklas
Langmaack, Diana Gröschel als Präsidium und Ursula Brombeis zur
Sitzungsprotokollantin gewählt.
- Verabschiedung der Protokolle der Mitgliederversammlung vom 29.8.
und 28.11.2024
- Verabschiedung der Protokolle der Mitgliederversammlung vom 29.8.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29.8.2025 wurde bereits am
28.11.2024 verabschiedet. Das Protokoll vom 28.11.2024 wird heute verabschiedet.
- Verabschiedung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um den Satzungsänderungsantrag von Uli Laubach Antrag
Änderung Geschäftsordnung §5 Anträge unter TOP4 ergänzt. Die Tagesordnung wird
mit den Änderungen so verabschiedet:
TOP 2 Satzungsänderungsanträge
Änderung der Beitrags- und Kassenordnung Änderung der Abtretungsregelung.
Änderung Geschäftsordnung §5 Anträge
TOP 3 Personalwahlen
Wahl der Kandidat*innen für den Stadtrat für die Kommunalwahl 2025
- Wahlformalitäten
- Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmzähler/innen
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin nach dem
Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift - Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
- Benennung zweier Vertrauensleute zur Einreichung des Wahlvorschlages
- Beschluss über das Wahlverfahren
- Wahl der Bewerber*innen für die Reserveliste für den Rat der Stadt
- Wahl der Bewerber*innen für die Wahlkreise (Direktwahlbezirke)
TOP 4 Satzungsänderungsantrag
Anerkennung der Grünen Jugend als Teilorganisation des Kreisverbandes.
Änderung Geschäftsordnung §5 Anträge
TOP 5 Diskussion Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2025
TOP 6 Berichte des Vorstandes, der Fraktion, der Abgeordneten und der
Delegierten
TOP 7 Verschiedenes/Termine
Zu TOP 2 Satzungsänderungsanträge
Änderung der Beitrags- und Kassenordnung Änderung der Abtretungsregelung.
Änderung der Beitrags- und Kassenordnung
Die Mitgliederversammlung beschließt, die Beitrags- und KassenordnungI.
Beitragsordnung (BO)§ 2 Sonderbeiträge neu zu fassen
Beitrags- und Kassenordnung
I. Beitragsordnung (BO)
§ 2 Sonderbeiträge
(1) Abtretungsregelung
Mitglieder der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Mönchengladbach, deren Vertreter*innen in den Ratsausschüssen, Mitglieder in
Aufsichtsräten und Beiräten der verschiedenen Gesellschaften, als auch die für
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV MG gewählten Mitglieder in Bezirksvertretungen führen
mindestens 50% ihrer Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder an Bündnis 90/Die
Grünen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV MG ab und legen diese dem Kreisvorstand jährlich
offen.
+Zeilenumbruch
Empfohlen wird, diesen Betrag auf freiwilliger Basis und je nach finanziellen
Möglichkeiten auf Spendenbasis großzügig zu erhöhen.
(2) Ausnahmen
Funktionsträger*innen sollten eine Reduzierung der individuellen Mandatsabgaben
aus sozialen Gründen oder zur Vermeidung besonderer finanzieller Nachteile
schriftlich beantragen.
Über den Antrag entscheidet der Kreisvorstand auf Basis der anonymisierten
Vorlage durch den/die Kreiskassierer*in.
Sachkundige Bürger*innen und stellvertretende sachkundige Bürger*innen in den
Ausschüssen, die vom Rat der Stadt Mönchengladbach eingerichtet worden sind,
sind von den Abtretungsregelungen des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen
Mönchengladbach befreit.
(3) Zahlungsweise
Mitglieder der Ratsfraktion sowie der Bezirksvertretungen verpflichten sich
mittels Einverständniserklärung zum monatlichen Einzug durch die Stadt.
Weitere Abtretungen aus Aussichts- und Beiräten sind quartalsweise zu zahlen.
Begründung:
Die AG Mandatsträgerbeiträge, die nach der letzten Mitgliederversammlung
gegründet wurde, hat sich auf diese Änderungsvorschläge geeinigt. Der Vorstand
hat auf seiner Sitzung am 20.2.2025 beschlossen, diesen Satzungsänderungsantrag
der Mitgliederversammlung vorzulegen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Jede Kandidat*in kann vor der Wahl bei Britta Rohr die Selbstverpflichtung für
Mandatsträger unterschreiben.
Zu TOP 3 Personalwahlen
- Wahlformalitäten
- Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmzähler/innen
Als Wahlvorstand wird Friedhelm Birth und Elke Jüngling, Niklas Langmaack und
Diana Gröschel und Luiz Skraback als Stimmzähler*innen einstimmig gewählt.
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin nach dem
Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin nach dem
Ursula Brombeis wir d zur Schriftführerin nach dem Kommunalwahlgesetz zur
Unterzeichnung der Niederschrift gewählt.
- Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
Franz Baumann und Lina Martin werden zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
gewählt.
- Benennung zweier Vertrauensleute zur Einreichung des
Wahlvorschlages
- Benennung zweier Vertrauensleute zur Einreichung des
Ursula Brombeis und Britta Rohr (als Stellvertreterin) werden als
Vertrauensleute zur Einreichung des Wahlvorschlages gewählt.0
- Beschluss über das Wahlverfahren
Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im
Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das sechzehnte Lebensjahr
vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet
seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst
gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
§ 7 Wahlen Geschäftsordnung (GO) regelt: Ein/e Kandidat*in ist gewählt, wenn
sie/er über 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Ist dieses
Quorum bei Feststellung des Wahlergebnisses nicht erreicht, so wird ein zweiter
Wahlgang durchgeführt, in dem die/der Kandidat*in gewählt ist, die/der die
meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Nach dem Frauenstatut der Partei sind die ungeraden Plätze Frauenplätze, die
geraden sind offene Plätze. Listenplätze: Alle Plätze werden einzeln gewählt.
(Mehrere Plätze können auf einem Wahlzettel gewählt werden).
Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen
Die Kandidat*innen haben 3 Minuten Zeit sich vorzustellen. Nachfragen sind
zugelassen und sollen max. 2 Minuten dauern.
Ab Platz 16 werden die Plätze auf einem Wahlzettel einzeln gewählt. Erhält eine
Person das Quorum nicht, wird die Wahl im Einzelwahlverfahren (mit einzelnen
Stimmzetteln) erneut durchgeführt.
Wir wählen für die Reserveliste und die Wahlkreise (Direktwahlbezirke)
Ersatzkandidat*innen.
Hierzu stellt Ulla Schmitz den Antrag, dass wir keine Ersatzkandidat*innen
wählen.
Ja, 12 Enthaltungen 35 Nein. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Das Wahlverfahren wird einstimmig angenommen
- Wahl der Bewerber*innen für die Reserveliste für den Rat der Stadt
Es kandidiert Melissa Kunkel-Laws, sie stellt sich vor.
48 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 25
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
1
Melissa Kunkel-Laws
46
1
1
Damit ist Melissa Kunkel-Laws gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Dr. Boris Wolkowski, er stellt sich vor.
49 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 25
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
2
Dr. Boris Wolkowski
48
1
Damit ist Dr. Boris Wolkowski gewählt und er nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Laura Steeger, sie stellt sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
3
Laura Steeger
46
3
1
Damit ist Laura Steeger gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Marcel Klotz, er stellt sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
4
Marcel Klotz
45
5
Damit ist Marcel Klotz gewählt und er nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Marion Manske, sie stellt sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
5
Marion Manske
35
10
5
Damit ist Marion Manske gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Bernd Meisterling-Riecks.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
6
Bernd Meisterling-Riecks
46
3
1
Damit ist Bernd Meisterling-Riecks gewählt.
Es kandidiert Hermann Josef Stefes als Ersatzkandidat für Bernd Meisterling-
Riecks, er stellt sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
6E
Hermann Josef Stefes
50
0
0
Damit ist Hermann Josef Stefes gewählt und er nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Beate Wyen, sie stellt sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
7
Beate Wyen
33
17
0
Damit ist Beate Wyen gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Es kandidieren Andreas Wigan und Andreas Wurff sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Enthaltungen
Nein
Platz
Bewerber*in
Ja
8
Andreas Wigan
38
8
Andreas Wurff
12
Damit ist Andres Wigan gewählt und er nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Anita Hoffmann, sie stellt sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
9
Anita Hoffmann
43
4
3
Damit ist Anita Hoffmann gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Angela Gunkel kandidiert als Ersatzkandidatin für Anita Hoffmann. Sie stellt
sich vor.
50 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 26
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
9 Ersatz
Angela Gunkel
44
3
3
Damit ist Angela Gunkel als Ersatzkandidatin für Anita Hoffmann auf Platz 9
gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Peter Brollik.
49 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 25
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
10
Peter Brollik
40
3
6
Damit ist Peter Brollik gewählt.
Es kandidiert Anna Bögner und stellt sich vor.
48 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 25
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
11
Anna Bögner
33
12
3
Damit ist gewählt und er nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Wolfram Schubert, er stellt sich vor.
47 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 24
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
12
Wolfram Schubert
42
2
3
Damit ist Wolfram Schubert gewählt und er nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Monika Halverscheid, sie stellt sich vor.
47 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 24
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
13
Monika Halverscheid
39
3
5
Damit ist gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Kim-Hendrik Rippen, sie stellt sich vor.
47 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 24
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
14
Kim-Hendrik Rippen
39
4
4
Damit ist gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Es kandidiert Ursula Schmitz, sie stellt sich vor.
46 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 24
Platz
Bewerber*in
Ja
Nein
Enthaltung
15
Ursula Schmitz
36
6
4
Damit ist gewählt und sie nimmt die Wahl an.
Ab Platz 16 werden die Plätze auf einem Wahlzettel einzeln gewählt. Erhält eine
Person das Quorum nicht, wird die Wahl im Einzelwahlverfahren (mit einzelnen
Stimmzetteln) erneut durchgeführt.
Laura Schmitz und Ulla Schmitz werden als Stimmzähler gewählt
44 abgegebene Stimmen, davon ungültig. Das Quorum liegt bei 23
Platz
Kandidat*innen
Ja
Nein
Enthaltung
16
Rüdiger Selbmann
42
1
0
17
Ilka Bresges
41
2
1
18
Ulrich Laubach
39
4
1
19
Sarah Schmitt
44
0
0
20
Tobias Reckeweg
41
2
1
21
Josy Wichards
41
3
0
22
Simon Weuthen
43
0
1
23
Fehmie Bajramaj
43
0
1
24
Thomas Schmieder
42
1
1
25
Jasmin Saleh
42
0
2
26
Michael Reichmann
41
3
0
27
Lina Martin
41
1
2
28
Jürgen Mülders
42
2
0
29
Diana Gröschel
44
0
0
30
Jonas Gesthuysen
44
0
0
31
Kirsten Kern
42
0
2
32
Ralf Kittlitz
42
0
2
33
Elke Jüngling
43
0
1
34
Reinhold Giesen
44
0
0
Abstimmung über die gesamte Liste
44 abgegebene gültige Stimmen.
Platz
Kandidat*innen
1
Melissa Kunkel-Laws
2
Boris Wolkowski
3
Laura Steeger
4
Marcel Klotz
5
Marion Manske
6
Bernd Meisterling-Riecks
6E
Herman-Josef Stefes
Ersatzkandidat für Bernd Meisterling-Riecks
7
Beate Wyen
8
Andreas Wigan
9
Anita Hoffmann
9E
Angela Gunkel
Ersatzkandidatin für Anita Hoffmann
10
Peter Brollik
11
Anna Bögner
12
Wolfram Schubert
13
Monika Halverscheid
14
Kim-Hendrik Rippen
15
Ursula Schmitz
16
Rüdiger Selbmann
17
Ilka Bresges
18
Ulrich Laubach
19
Sarah Schmitt
20
Tobias Reckeweg
21
Josy Wichards
22
Simon Weuthen
23
Fehmie Bajramaj
24
Thomas Schmieder
25
Jasmin Saleh
26
Michael Reichmann
27
Lina Martin
28
Jürgen Mülders
29
Diana Gröschel
30
Jonas Gesthuysen
31
Kirsten Kern
32
Ralf Kittlitz
33
Elke Jüngling
34
Reinhold Giesen
44 abgegebene gültige Stimmen.
Die Ratsliste wird einstimmig so beschlossen.
- Wahl der Bewerber*innen für die Wahlkreise (Direktwahlbezirke)
Wir wählen alle Plätze auf einem Wahlzettel einzeln.
Es stellen sich vor und kandidieren:
43 abgegebene gültige Stimmen. Das Quorum liegt bei 22.
Wahlbezirk
Kandidat*innen
Ja
Nein
Enthaltung
1
Beate Wyen
42
1
0
2
Michael Reichmann
42
1
0
3
Andreas Wigan
43
4
Dietmar Schmidt
43
5
Dr. Boris Wolkowski
43
6
Marion Manske
43
7
Monika Halverscheid
42
1
8
Tobias Reckeweg
43
9
Thomas Diehl
42
1
10
Laura Steeger
43
11
Andreas Wurff
41
2
11E
Jörg Sarnes (Ersatzkandidat für Andreas Wurff)
42
1
12
Josy Wichards
43
13
Anna Christina Potrafke
43
14
Rüdiger Selbmann
42
1
15
Karsten Daskalakis
42
1
16
Bernd Meisterling-Riecks
43
17
Eva Kenkenberg
43
18
Markus Lamberti
43
19
Jonas Gesthuysen
43
20
Susanne Vehling-Feinendegen
43
21
Ursula Schmitz
43
22
Marcel Klotz
42
1
23
Anita Hoffmann
42
1
24
Thomas Schmieder
43
25
Melissa Lara Kunkel-Laws
43
26
Jasmin Saleh
43
27
Angela Gunkel
43
28
Marco Feinendegen
42
1
29
Ilka Bresges
43
30
Wolfram Schubert
43
31
Imke Schubert
43
32
Ulrich Laubach
42
1
33
Reinhold Giesen
42
1
Friedhelm Birth stellt fest, dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die
Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist.
Er fragt, ob die Mitgliedschaft und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der
Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird? Dies ist nicht
der Fall. Daraufhin stellt er fest, dass die Mitgliedschaft und das Wahlrecht
eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, nicht
angezweifelt wird.
Er stellt fest, dass nach der Satzung der Partei als Bewerber gewählt ist, wer
über 50% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ist das Quorum nicht
erreicht, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, in dem die/der Kandidat*in
gewählt ist, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Er stellt fest, dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim gewählt wurde und dass
jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel unbeobachtet den Namen des
von ihm bevorzugten Bewerbers vermerken könnte.
Er stellt fest, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung
vorschlagsberechtigt war.
Er stellt fest, dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in
angemessener Zeit vorzustellen.
Niklas Langmaack und Diana Gröschel übernehmen die Sitzungsleitung:
TOP 4 Satzungsänderungsantrag
Änderung Geschäftsordnung §5 Anträge
Uli Laubach stellt den Antrag vor.
Beratungsgegenstand:
Satzungsänderungsantrag (Änderung Geschäftsordnung §5 Anträge)
Beschlussentwurf:
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung §5
Anträge Absatz 3:
(3) Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die
Mitgliederversammlung stellen. Diese Änderungsanträge müssen mit einer Frist von
4 Kalendertagen vor Beginn der Mitgliederversammlung in Textform eingereicht
werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung können jederzeit gestellt werden.
Begründung:
Der 2. Satz in Absatz 3 der zur Zeit gültigen Geschäftsordnung Zitat“ Diese
Änderungsanträge müssen mit einer Frist von 4 Kalendertagen vor Beginn der
Mitgliederversammlung in Textform eingereicht werden.“ schränkt uns in der
politischen Willensbildung enorm ein und entspricht auch nicht der politischen
Praxis in Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüssen der Stadt Mönchengladbach.
Wir können auf der Mitgliederversammlung noch nicht einmal kleine redaktionelle
Änderungen vornehmen oder sogar Tippfehler verbessern. Auch in den Satzungen
umliegender Kreisverbände wie in Krefeld oder Düsseldorf existieren solche
Einschränkungen nicht. Siehe nachfolgende Links zu den Satzungen!
Laura Steeger spricht gegen den Antrag. Begründung: Änderungsanträge brauchen
Zeit und Planbarkeit um sie zu prüfen.
Es erfolgt eine Diskussion.
Der Antrag wird bei 11 Ja, 20 Nein und 8 Enthaltungen abgelehnt.
Anerkennung der Grünen Jugend als Teilorganisation des Kreisverbandes.
Der Vorstand der Grünen Jugend Mönchengladbach reicht folgenden
Satzungsänderungsantrag ein:
Auf Grund der KV Reform der Grünen Jugend ist es notwendig, dass wir in der
Satzung unseres Grünen Kreisverbandes als Teilorganisation anerkannt sind. Daher
schlagen wir folgende Satzungsänderung vor:
§5a GRÜNE JUGEND Mönchengladbach
(1) Die GRÜNE JUGEND Mönchengladbach ist die politische Jugendorganisation von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mönchengladbach. Sie ist als Vereinigung der Partei ein
Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in ihrem Wirkungskreis für die
Grundwerte der Partei einzusetzen sowie die besonderen Interessen der GRÜNEN
JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, um an der politischen
Willensbildung mitzuwirken.
(2) Die GRÜNE JUGEND Mönchengladbach organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat
Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der
GRÜNEN JUGEND Mönchengladbach dürfen dem Grundkonsens der Partei nicht
Wiedersprechen. Die GRÜNE JUGEND Mönchengladbach ist über ihre Finanzen
rechenschaftspflichtig und muss den Rechenschaftsbericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mönchengladbach mitteilen.
(3) Die GRÜNE JUGEND Mönchengladbach hat das Recht, Anträge an alle Organe der
Kreispartei zu stellen.
Da der § 6 Mitgliederversammlung der Satzung nicht gestrichen werden soll, der
Antrag aber nicht beinhaltet, dass die anderen Paragrafen sich dann verschieben,
wird der in dem Antrag mit §6 beschriebene, redaktionell in §5a geändert.
Die Mitgliederversammlung stimmt dem Antrag mit 29 Ja 3 Nein 5 Enthaltungen zu.
Damit ist der Satzungsänderungsantrag angenommen.
TOP 5 Diskussion Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2025
Niklas Langmaack bedankt sich bei den Verantwortlichen für die Erstellung des
Wahlprogramms, besonders bei Laura Steeger, Kirsten Kern und Karsten Daskalakis
für die redaktionellen Anpassungen.
TOP 6 Berichte des Vorstandes, der Fraktion, der Abgeordneten und der
Delegierten
Lena Zingsheim-Zobel berichtet aus dem Landtag.
Boris Wolkowski berichtet aus der Fraktion
Laura Steeger berichtet aus dem Landesvorstand.
TOP 7 Verschiedenes/Termine
Michael Reichmann unterstützt die Entscheidung der Bundestagsfraktion dem
Satzungsänderungsantrag im Bundestag zuzustimmen.
Ursula Brombeis
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